SO GEHEN WIR MIT DER
CORONA-KRISE UM

Coronavirus/SARS CoV-2

HINWEISE ZUM
INFEKTIONSSCHUTZ

Trotz der aktuellen Entwicklung mit der rasanten Verbreitung des Corona-Virus finden bei uns   Beurkundungen und Beratungen wie bisher statt.

Zum Schutz unserer Kunden und auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir zu beachten:

Bitte verzichten Sie auf die Vereinbarung und Wahrnehmung eines Termins innerhalb einer 14-Tagesfrist, sofern Sie 

  • sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (hierzu verweisen wir auf die Informationen des Robert-Koch-Institutes  )
  • Kontakt mit Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden
  • Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben oder gehabt haben


Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch bereits vereinbarte Termine zu verschieben, wenn wir den Schutz unserer Mandanten und/oder Mitarbeiter*innen beeinträchtigt sehen.

Bitte hinterlassen Sie bei der Vereinbarung von Terminen unbedingt Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit wir Sie notfalls von etwaigen Verschiebungen informieren können.

Die vereinbarten Beurkundungstermine finden statt, sofern Sie von uns nicht anderweitig unterrichtet werden. Der Gang zum Notar ist ein triftiger Grund i.S.d. Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre. Der Zutritt der Urkundenperson zu den Beteiligten ist gem. § 30 Abs. 4 Satz 2 IfSG zu gestatten, andersherum auch der Zutritt der Beteiligten zur Urkundenperson.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!